Legionellen-Untersuchung

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Untersuchungspflicht

In der aktuellen Fassung der Trinkwasserverordnung ist vorgeschrieben, dass eine Untersuchung auf Legionellen gemäß DIN EN ISO 19458 durchzuführen ist.


Zum besseren Verständnis:

Verantwortlich für das Trinkwasser ist man ab dem Übergabepunkt des Wasserversorgungsunternehmens, was meist dem Gesamtwasserzähler der Gemeinde entspricht.

Die zu untersuchenden Parameter verändern sich in der Trinkwasserinstallation (Rohre etc.) und müssen daher gesondert und vor allem am Ort der Nutzung untersucht werden.

Die Reinheit des Wassers liegt demzufolge in der Verantwortung des Eigentümers bzw. Betreibers der Anlage.

 

Für wen trifft die Untersuchungspflicht zu?

Eine Untersuchungspflicht für Wohnimmobilien liegt vor, wenn die nachfolgenden Kriterien durchgängig zu treffen:


  • Mindestens eine Wohneinheit ist vermietet
  • Die Immobilie hat mehr als zwei Wohneinheiten
  • Es gibt eine zentrale Wassererwärmung
  • Das Volumen des Warmwasserspeichers hat eine Kapazität von mehr als 400 Liter

ODER der Wasserinhalt in der Rohrleitung zwischen Wassererwärmung und Entnahmestelle ist mehr als 3 Liter

 

Somit ist jeder, der Wohnungen vermietet, ob direkt oder als Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG), ein Hotel oder eine Gaststätte betreibt, ebenso zur Untersuchung verpflichtet, wie die Betreiber öffentlicher Gebäude wie Schulen, Kindergärten, Sportanlagen, Krankenhäuser und Alten-/Pflegeheimen.


Skizze der Probeentnahmen gemäß Trinkwasserverordnung 

1 Probeentnahmestelle:
Eingang Zirkulationsleitung in den Warmwasserbereiter
2 Probeentnahmestelle:
Ausgang Warmwasserbereiter 
Probeentnahmestelle:
Weitest entfernte Warmwasser-Probeentnahmestelle pro Steigleitung
4 Warmwasserbereiter
5 Heizungsanlage

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