Legionellen-Untersuchung
In der aktuellen Fassung der Trinkwasserverordnung ist vorgeschrieben, dass eine Untersuchung auf Legionellen gemäß DIN EN ISO 19458 durchzuführen ist.
Verantwortlich für das Trinkwasser ist man ab dem Übergabepunkt des Wasserversorgungsunternehmens, was meist dem Gesamtwasserzähler der Gemeinde entspricht.
Die zu untersuchenden Parameter verändern sich in der Trinkwasserinstallation (Rohre etc.) und müssen daher gesondert und vor allem am Ort der Nutzung untersucht werden.
Die Reinheit des Wassers liegt demzufolge in der Verantwortung des Eigentümers bzw. Betreibers der Anlage.
Eine Untersuchungspflicht für Wohnimmobilien liegt vor, wenn die nachfolgenden Kriterien durchgängig zu treffen:
ODER
der Wasserinhalt in der Rohrleitung zwischen Wassererwärmung und Entnahmestelle ist mehr als 3 Liter
Skizze der Probeentnahmen gemäß Trinkwasserverordnung